Ich finde das Vorgehen von Leebmann in dem Fall auch etwas komisch. Denn ein Sonderpreis ist ja nicht per se mit einem an die Bedürfnisse des Kunden angepassten Produkt oder einer Sonderanfertigung gleichzusetzen. Auch der Satz Fußmatten für Rechtslenker ist ein Massenprodukt. Und wenn der Leebmann die Widerrufsbedingung auch angepasst hat, müsstest Du auch für die Versandkosten aufkommen. Also wo besteht da ein Risko für den Händler?
Ich finde man könnte sogar noch darüber streiten, da man es auch als Fehler vom Händler sehen kann. Denn er hat ja auch die VIN angegeben und der Händler checkt beim Kauf vor Ort eigentlich auch immer die VIN.
Wobei man auch einfach alle Neune gerade sein lassen kann und einfach die Versandkosten übernehmen und Leebmann schickt halt die richtigen Matten...
ja, die endziffer 65 ist für den linkslenker.
aber man sieht doch, dass zwei anthrazit varianten aufgelistet sind - wieso fragt man da vorher nicht nach?
Ja das ist mir auch aufgefallen, das würde ich auch machen, da es wirklich nicht ersichtlich ist, welche richtig ist. Aber wie gesagt, kann man das auch vom Händler erwarten, da er ja alle benötigten Daten hatte.
In dem Sinne 
EDIT: Okay die VIN hat er anscheinend nur in der Suche eingegeben. Dann ist das natürlich schwierig für den Händler...