Also was ich gefunden habe und was mir auch so bekannt ist, ist das der Haftpflichtversicherungschutz weiterhin besteht, jedoch kann die Versicherung bis max. 5.000,00 € den Versicherten in Regress nehmen kann.
Zudem ist die Kaskoversicherung hinfällig und es wird hierzu nichts bezahlt...
Natürlich muss aber erst jemand feststellen, dass der Umbau keine Betriebserlaubnis vorweist.
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html Hier ist von 3 Punkten und 50,00 € Bußgeld die Rede.