Beiträge von michael n

    Guten Abend in die Runde, die Felgen und die Reifengröße ist nunmehr eingetragen. Wie Ihr bereits mitgeteilt habt, ist es mit dem Teilegutachten der Z-Performance 1 Felgen ohne die KBA kein Problem die Felgen eintragen zu lassen. Das weitaus größere Problem sind die Nankan Gummis gewesen. Wir sollten die Freigabe vom Hersteller des Gummis vorlegen (Abrollumfang, Traglasten usw.). nach ein wenig Recherche bin ich auf eine Gisela Lader von einem Holländischen Reifendealer gestoßen. Kurzer Hand die Dame angeschrieben und diese Antwort bekommen: Danke für die Anfrage. Wenn die Reifen bei uns gekauft sind, können wir das gern für Sie machen, bitte melden Sie dann uns die Rechnungsnummer womit die Reifen gekauft sind.
    Wenn die Reifen irgendwo anders gekauft sind, können Sie am besten dort eine Freigabe anfragen, sonst sind die Kosten 35,00 Euro ohne Mwst.

    Mit freundlichem Gruss,

    De Klok Banden BV

    Gisela Lader


    .....naja egal, in der Antwotrmail von mir habe ich die Fahzeugdaten übermittelt und nach der Kontonummer gefragt........was soll ich sagen, keine Antwort mehr. garnichts. <Parallel zu mir hat auch unser Tüvler die Dame angemailt und was soll ich sagen, Frau Lader hat umgehen die benötigten Unterlagen zur vererfügung gestellt und das auch noch kostenlos. Alles in allem hat es ca. Zwei Wochen edauert bis alles klar war.


    Sollte jemand die Freigaben benötigen gebe ich diese gerne weiter, dann bitte eine PN .


    So nun kommt Das Schraubfahwerk drann, das hab ich vorsorglich schon mal mit unserem Tüvmann durchgesprochen.

    :thumbup:

    So da bin ich, leider mit schlechter Nachricht, die felgen wurden nicht eingetragen ;(
    Als Grund wurde angegeben, dass die Felgen/Rad an der VA zu weit raus stehen. Das können wir einfach abstellen da noch Spurplatten verbaut sind. Nun das Problem, ich zitiere:


    Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße VA 225/35r19 und HA 255/30R19 ist eine der beiden Reifengrößen imGutachten nicht aufgefüht, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer andern Felgengröße zulässig( ????? beide Teilegutachten haben vorgelegen). die ervorderlichen Auflagen und Hinweise sind Achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit ABV bzw. ASR dürfennur Reifen verwendet werden, deren Differnz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfoderlich, der Nachweis der Eignung ist bei denFahrzeugpoapieren mitzuführen.....


    Mein Sohn sagte das der Tüvler ein wenig mit seinem Spiegel im innernen der Felge Nummern kontolliert hat, die KBA wurde überhaubt nicht angesprochen!!!!


    Was sollen wir nun machen??


    Gruß
    Michael

    ich glaub jetzt werd ich ein wenig entspannter. dennoch ein Freund hat kürzlich auf seinem 1ner Felgen eintragen lassen, die eigentlich nur für einen 3er zugelassen waren. Der Tüvler hat die KBA Nr. sehen wollen. Er musste zusätzlich ein Vergleichsgutachten vorlegen. Ich glaube der Bremer Tüv ist ein wenig speziell :thumbdown: