Beiträge von Alex-Hawk

    Natürlich. Ich rate deshalb jedem bei einem fremdverschuldeten Unfall sofort einen Kollegen aufzusuchen für die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Nicht erst bei Problemen, sondern von Anfang an. Auch darauf besteht nämlich ein Anspruch. Die gegnerische Versicherung zahlt den Anwalt.


    Und nochmal: Diese Abtretungen sind mindestens eine Grauzone. Darin liegt meist ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Damit ist die Abtretung unwirksam und der Werkstatt droht eben die Abmahnung.

    Naja. Wenn man es richtig macht, dann hat man solchen Ärger i.d.R. eben nicht.


    Da habe ich leider gegenteilige Erfahrungen.


    Den Abzug für den "Aufschlag" der Vertragswerkstatt macht die Versicherung meist auch bei Reparatur. Macht ja keinen Unterschied von der Argumentation.


    Das nächste Problem ist der Leihwagen, speziell der sog. Unfallersatztarif. Da gibt es regelmäßig Streit.


    Aber meine Erfahrungen sind natürlich nicht allgemeingültig, sondern eben nur persönliche Erfahrungen.

    Die Abrechnung auf Gutachtenbasis bzw. nach Kostenvoranschlag ist ja nun wirklich keine ungewöhnliche Sache.


    Es kommt sogar so oft vor, dass das Gesetz geändert wurde zugunsten der Versicherung.


    In Deutschland wird man eben nicht dazu gezwungen, sein eigenes Auto zu reparierennach einem Unfall.


    Falls man den Wagen später doch noch reparieren lässt, dann bekommt man übrigens auch noch die Steuer von der Versicherung.


    Ärger mit der Versicherung hat man oft so oder so...

    Du solltest den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Nach Ablauf der Frist kannst Du ja nochmal die Ersatzvornahme androhen mit einer weiteren, aber kürzeren Frist.


    Erfolgt keine Reaktion, dann kannst Du den Mangel woanders beseitigen lassen. Der Händler muss dann die (angemessenen) Kosten übernehmen. Du müsstest dann natürlich in Vorkasse gehen.


    Seine Argumentation ist Käse in meinen Augen. Im mangelfreien Zustand funktioniert der Gurtbringer. Bei Dir tut er es nicht und somit hast Du einen Mangel. Ist ja wohl kaum ein Verschleißteil...

    Da die ganze Sache sicher nicht "mal eben" behoben werden kann, wie sieht es mit einem Leihwagen aus. Habe ich darauf Anspruch?


    Das kann ich leider pauschal nicht beantworten, denn es hängt ab vom Einzelfall.


    Wenn es länger dauert und Du zwingend ein Fahrzeug benötigst, dann hast Du bestimmt ne Chance.


    Einfach mal freundlich besprechen mit dem Händler.

    Den Preis halte ich für durchaus realistisch bei entsprechenden Kontakten.


    Wenn ich daran denke, was ich für meinen 320d noch bekommen habe letztes Jahr...


    Der Motor ist halt mit die schlechteste Wahl im E9X...

    Den Gewährleistungsanspruch hast Du nur gegenüber dem Verkäufer. Du musst also schon zu diesem Händler.


    Allerdings trägt der Händler dann auch die Fahrtkosten. Ist die Strecke recht weit, dann kann es sich für ihn lohnen, wenn er den Mangel bei einem anderen Vertragshändler beseitigen lässt. Darauf hast Du aber keinen Anspruch.