TÜV bei Carbon/Plastik Flaps

  • Die diskussion hier artet irgendwie ziemlich aus :whistling:


    Letztendlich muss sich jeder der an seinem fahrzeug teile verbaut wo die eintragungspflicht nicht korrekt durch gutachten geregelt ist, darüber im klaren sein das es bei einer kontrolle oder hauptuntersuchung zu problemen kommen kann. Es hängt dann eben auch sehr stark davon ab ob sich der prüfer auskennt oder nicht!


    Wie gesagt, es muss jeder für sich entscheiden ob er das risiko für sich in kauf nimmt oder nicht!

  • also wenn es ein gutachten gibt dann würde ich das natürlich auch gerne haben wollen...


    ich mein ich bin zwar morgen mal beim tüv und kann mal nachfragen aber ich glaub ohne nen wisch geht da nix...

  • Wenn Du eh beim TÜV bist, dann frag doch echt mal nach. Würde mich jetzt schon interessieren.

    jo mach ich


    vllt krieg ich die ja auch mit dem festigkeitsgutachten von BMW eingetragen. :D

  • Also wie schon geschrieben, mein Prüfer hätte mit den Flaps keine Probleme gehabt wenn ich als Nachweis beispielsweise den BMW Teilekatalog hätte vorlegen können wo zu sehen ist das es diese Teile auch wirklich gibt.


    Und zur E-Prüfnummer kann ich grad garnix sagen... Ich hab die Aufkleber zwar fotografiert, da ich aber dachte das es damit erledigt ist hab ich auf das E-Prüfzeichen garnicht geachtet...

  • @ stellwagenc:


    Auch deine Äusserungen möchte ich nicht derart stehen lassen:


    Es gib eine Vielzahl von Anbauteilen (nicht zu verwechseln mit Einbauteilen), die eben nicht zwangsläufig zum Erlöschen der BE führen !
    Denn wie weiter oben beschrieben muß dafür zwingend einer der geschilderten Varianten vorliegen. Bsp. sind z.B. der "Klassiker" bei veränderter Beleuchtungseinrichtung, blaue Standlichter - Nicht erlaubt, aber kein erlöschen der BE, denn hier ist keine Gefährdung begründbar (mehrfache Rechtssprechungen liegenbereits vor).
    Im Gegensatz zu einer fehlenden oder nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung (auch bei Austauschscheinwerfern mit E-Prüfziffer !!!) - Klarer Fall von BE erloschen.


    Um eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten und den Prüfern bei Abnahme die Beurteilung zu erleichtern, gibt es die von mir o.g. und verbindliche Richtlinie für technische Überprüfungen bei Hauptuntersuchungen. Dort sind u.a. neben technischen Mängeln eine Vielzahl von An-, Um- und Einbauten gelistet und kategorisiert in drei Kategorien (geringer Mangel / erheblicher Mangel / verkehrsunsicher).


    Veränderungen an Fahrwerkskomponenten sind dort teilweise als erhebl. Mängel gelistet. Aber widerum nicht alle. Ein Anabuteil an der Frontschürze hingegen ist dort nur bei unsachgemäßem Anbau als erheblicher Mangel gelistet. Demnach bietet das ganze heutzutage wenig Raum für Interpretationen (die Einzelfallprüfung des Prüfers vor Ort bleibt davon unberührt).


    Die in Frage kommenden Tatbestände sind sehr wohl "nur" Ordnungswidrigkeiten! Wie bereits von mir beschrieben, der Grundtatbestand mit 25€ und der Qualifizierte mit Gefährdung liegt bei 90€ und 3 Punkten.
    Das sind KEINE Straftaten.Ich habe mir erspart, die Tatbestandsnummern im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Ordungswidrigkeiten herauszusuchen. Bitte informiere dich.


    Auch bekommt man die Punkte nicht von der Polizei ! Die Polizei veranzeigt und ermittelt lediglich institutionell als Verlängerung der verfahrensführenden Behörde, das sind im Regelfall die zust. Regierungspräsidien, in manchen Bundesländern auch Polizeiverwaltungsämter (ist nicht gleich Polizei) . Die Ahndung und festlegung der Sätze erfolgt dort. Dies ist nicht endgültig, denn bei Widerspruch (nicht Einspruch !) wird der Fall beim zust. Verwaltungsgericht verhandelt.


    So, nun zu den von dir angeführten sandgestrahlten bzw. gravierten Scheiben:
    Die im Kfz-Breich verwendedeten Scheiben sind Spezialscheiben (kein echtes Sicherheitsglas), jedoch in Bruch-, sowie Splitterverhalten verletzungsreduzierend konstruiert. Man unterscheidet dabei tragende und nicht tragende Scheiben. Tragende Scheiben leisten einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Karosserie (das sind in der Regel Front- und Heckscheiben - es gibt jedoch viele Ausnahmen). Alle Scheiben bestehen in der Regel aus mehreren Schichten Glas mit zwischenliegenden Folien.


    Grundsätzlich ändert sich die Oberflächenspannung des Glases bei technischer Bearbeitung. Dies führt dann ebenfalls zu einem veränderten Bruch- und Splitterverhalten. Somit lässt dies eine höhere Wahrscheinlichkeit erwarten, daß das Glas früher bricht. Da es aber nach wie vor verletzungsreduzierende Eigenschaften besitzt, wird derzeit die Meinung vertreten, daß es nicht zu einer höheren Gefährdung führt.
    Beim TÜH werden derzeit lediglich Gravuren an tragenden Scheiben bemängelt - an nicht tragenden (z.B. hintere Seitenscheiben) werden solche Veränderungen angesprochen, aber geduldet. Wenngleich rein rechtlich
    gesehen, die Bauartgenehmigung der Scheibe erloschen ist. Theorie und Praxis :D


    Ein Abauteil wie unsere Flaps an einer Frontschürze lässt jedoch die Bauartgenehmigung der Schürze nicht erlöschen. Durch den Anbau wird werder die Festigkeit, noch die darunterliegenden Prallköper nachhaltig verändert (wäre ja beim legalen Anbau der original Flaps auch nicht so). Auch nicht, wenn die Flaps sogar angeschraubt werden. Vergleiche hierzu erlaubte Veränderungen an der Heckschürze, dort ist es auch zulässig ganze Bereiche auszusägen für Bsp. Auspuffanlagen oder Anhängerkupplungen oder gar Hitzebleche anzunieten.




    Ich hoffe ich konnte auch zu deinen Ausführungen ergänzend etwas Klarheit schaffen. Man muss meinen Aussagen hier nicht blinden Glauben schenken - ich denke allerdings, daß ich genug Rechtsquellen angeführt haben, in denen man sich selbst informieren kann. Es obliegt dann jedem selbst für sich zu entscheiden, ob ich hier falsche Dinge schreibe oder nicht.
    Ich möchte hier auch keinen persönlich angreifen oder gar blos stellen, jedoch werde ich im Interesse des wissensuchenden Forumlesers auch weiterhin versuchen nicht zutreffende Aussagen hier nachvollziehbar und beweiskräftig unter Anführung der Rechtsquellen richtig zu stellen. :thumbup:


    Im Übrigen habe ich die teilw. verzwickten Gesetze, Regelungen und Ausführungsverordungen nicht gemacht, sondern gebe hier nur wertneutral geltendes Recht wieder und bin demnach auch nich der Prellbock für eure/unsere Unzufriedenheit damit :P

    3 Mal editiert, zuletzt von theRappster ()

  • @ theRappster


    Echt Top Super Erklärung, du hast damit mal etwas Klarheit reingebracht.


    Kollegen meinten auch Ey die corona Ringe sind weiß, das darfst du nicht .
    Baust du ein Unfall bekommst kein Geld bla bla bla.


    Nicht das ich das jetzt lockerer sehe, ich bin mir der Sache voll und ganz bewusst.
    Aber dadurch weiß ich jetzt definitiv mehr.

  • Also wie schon geschrieben, mein Prüfer hätte mit den Flaps keine Probleme gehabt wenn ich als Nachweis beispielsweise den BMW Teilekatalog hätte vorlegen können wo zu sehen ist das es diese Teile auch wirklich gibt.


    lol dann werfe ich gleich mal Photoshop an und entwerfe mir mein Traumauto...


    Wollte schon immer mal ein echtes Batmobil von BMW fahren :D