Kulanzübernahme nach Reparatur widerrufen

  • Außerdem kannst du dir auch gerne einen anderen Orig. Apple-Akku
    vorstellen, der nicht in dieses MacBook gehört, wenn dir das besser gefällt.

    Genau mein Themengebiet. 8)
    Bei besagten Geräten kann zwar ein Kunden den gleichen originalen Akku (sprich identische Teilenummer) verbaut haben, jedoch ist der Servicepartner (Werkstatt) verpflichtet dessen Seriennummer zu prüfen. Dies erfolgt über eine sogenannte Komponentenprüfung. Sofern es hier zu Diskrepanzen kommt oder ein Techniker einen Fremdeingriff feststellt, müsste die Reparatur/Kulanz verwehrt werden.
    Wird die Komponente trotzdem getauscht, hält sich die Werkstatt nicht an die Herstellervorgaben. Das an den Hersteller retournierte Defektteil kann im Anschluss dem Servicepartner in Rechnung gestellt werden, aber nicht dem Kunden.


    Sorry für den kleinen Ausflug, aber so läuft es bspw. bei anderen Unternehmen.

  • Hi,ich verstehe deinen Ärger und deinen Frust. Hilfe, bei solch einen komplexen Fall, wirst und kannst du hier im Forum nicht bekommen (es sei denn jemand hat etwas ähnliches erlebt). Aber mal auskotzen darf auch erlaubt sein ;) .
    Wenn du beim Anwalt warst kannst du uns ja mal ein update geben,bis dahin alles gute

  • Man könnte im Telefonat ja auch mal zufällig und dezent auf gewisse Boulevardmedien verweisen.


    Ja da werden die in München aber ein Lachanfall bekommen.Wenigstens im Geheimen.Die Zeiten mit der so freien Pressen sind doch lange vorbei.Das musste eine sehr große Zeitschrift bitter erfahren als ganzseitige Anzeigen von sofort an gestrichen wurden. Das wird sich der Chefredakteur gut Überlegen was er da wen überhaupt schreiben soll.BMW gibt Unsummen aus für Werbung und Sponsoring,und wie sagt man ? Wer die Musik Bestellt Bestimmt was sie spielt.

  • Genau mein Themengebiet. 8)
    Bei besagten Geräten kann zwar ein Kunden den gleichen originalen Akku (sprich identische Teilenummer) verbaut haben, jedoch ist der Servicepartner (Werkstatt) verpflichtet dessen Seriennummer zu prüfen. Dies erfolgt über eine sogenannte Komponentenprüfung. Sofern es hier zu Diskrepanzen kommt oder ein Techniker einen Fremdeingriff feststellt, müsste die Reparatur/Kulanz verwehrt werden.
    Wird die Komponente trotzdem getauscht, hält sich die Werkstatt nicht an die Herstellervorgaben. Das an den Hersteller retournierte Defektteil kann im Anschluss dem Servicepartner in Rechnung gestellt werden, aber nicht dem Kunden.


    Sorry für den kleinen Ausflug, aber so läuft es bspw. bei anderen Unternehmen.


    Richtig. So ist das bei uns (Baumaschinenhersteller) auch: verschiedene Komponenten werden während der Produktion mit Seriennummer erfasst und in der Maschinenstammkarte hinterlegt. BMW tut etwas vergleichbares, sonst wären sie außerstande, später den Verbau des nicht originalen Motors festzustellen.
    Wenn wir denn für eine dieser Komponenten einen Garantie- oder Kulanzantrag bekommen udn feststellen, dass es sich um eine abweichende Seriennummer handelt, wird die Kulanz üblicherweise abgelehnt. In der Garantiezeit sind wir da etwas kulanter - manchmal zu kulant, wie einige Kollegen immer wieder anmerken. Selbst über offensichtliche Bedienerfehler sehen wir mitunter hinweg - Kundenzufriedenheit ist halt alles. ;)
    Und: alle nötigen Daten können an der Maschine gesammelt werden, noch bevor auch nur ein Handschlag zur Reparatur gemacht wird - das dauert nur Stunden. Lehnen wir die Kulanz ab, ist es Sache es Kunden, die Maschine auf seine Kosten mit Originalteilen instandsetzen zu lassen, oder eine andere Vorgehensweise zu wählen.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Bruce, du weißt wie viel ich auf deine Expertise gebe, aber hier kann ich dir nicht folgen...


    BMW kann man das genauso wenig anlasten. Damit isses völlig unerheblich. Und dass der jetzige Motortausch zu Lasten des Auftraggebers geht, also des TE, ist doch wohl logisch. Wem soll BMW denn sonst eine Rechnung ausstellen? Dass der TE nix wusste ist und bleibt nicht das Problem von BMW, sondern zunächst allein seins. Da kannst du es drehen und wenden wie du willst.


    Erstmal ist bei einer Kulanz nicht der TE Auftraggeber, sondern BMW. BMW gewährt Kulanz, die kann sich der Kunde nicht nehmen wie es ihm beliebt. Wer bezahlt, bestimmt was gemacht wird. Es kommt ja auch niemand zu dir und schüttet dir was in den Tank was du nicht wolltest und legt dir dann die Rechnung vor. Oder streicht dein Haus grün, ohne dich zu fragen!


    BMW kann nicht Garantie oder Kulanz für etwas leisten, für das sie nicht verantwortlich sind.


    Richtig. Und genau aus diesem Grunde stellt man ja einen Kulanzantrag und lässt BMW die Entscheidung. Wird sie abgelehnt, zahlt BMW nichts. Zur Entscheidungsfindung kann aber nur BMW die Faktenlage prüfen. Der Kunde ist nicht nur nicht sachkundig, er ist auch nicht autorisiert, Kundenbindungsmaßnahmen zu seinen Gunsten auf Kosten des Herstellers einzuleiten.


    Soll er den Verkäufer (ich mag mich täuschen, aber es riecht schwer nach Fähnchenhändler) verklagen. Was geht das BMW an?


    Hätte BMW den Kulanzantrag mit Hinweis auf den verbauten Motor abgelehnt, hätte der TE genau das machen können. Aber so hat BMW Fakten geschaffen, die es dem Händler unmöglich machen, eine zeitwert gerechte Instandsetzung auch nur anzubieten, da der Motor ja garnicht mehr zur Verfügung steht. Was meinst du, ob BMW den Altmotor nochmal anliefert und wieder einbaut, sowie den neuen Motor zurücknimmt? Wohl kaum. Dann gäbe es etwas, worauf man den Händler verklagen könnte. Ihm sein Recht auf Nachbesserung zu entziehen und statt dessen die Rechnung vorzulegen, das ist nunmal nicht möglich.


    Natürlich hat es ein Kommunikationsproblem gegeben, das ist nicht zu bestreiten. Auslöser dafür war aber, dass der TE der Werkstatt nichts vom Austauschmotor gesagt hat (noch einmal, ob er das wusste oder nicht, ist und bleibt völlig IRRELEVANT).


    Nein, hier irrst du. Ich habe jetzt nicht im StGB nach der Definition von "verschweigen" geschaut, aber allgemein üblich (Duden, Wiktionary, Juraforum) ist eine Definition, die besagt, dass man, um etwas verschweigen zu können, KENNTNIS vom Sachverhalt haben muss. Verschweigen setzt ABSICHT voraus! Was man nicht weiß, kann man nicht verschweigen. Wenn der TE angibt, nichts von den AT-Motor gewusst zu haben, muss man ihm das glauben, bis man das Gegenteil beweisen kann.


    Es kann also gar keine Rede davon sein, dass der "Schaden" durch eine "Fehlleistung" der Werkstatt oder von BMW entstanden ist, nein, dafür ist der TE zumindest in erheblichem Maß mitverantwortlich. Und ich wage die Vermutung, dass das auch ein Richter so sehen wird.

    Siehe vorangegangene Ausführungen, ich bezweifle, dass ein Richter diesem Ansatz folgen könnte.


    Dass der TE danach seinerseits versuchen könnte, Schadenersatz bei seinem Fähnchenhändler geltend zu machen, der ihm den (mutmaßlich gebrauchten) Ersatzmotor verschwiegen hat, ist eine andere Geschichte. Und mit der hat die BMW AG rein gar nichts zu tun. Das muss man komplett trennen, juristisch sind es zwei Fälle.

    Möglicherweise wurde das Fzg. bereits dem Händler mit diesem Motor verkauft, bis zum Beweis des Gegenteils gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Mit BMW hat DAS nichts zu tun, das stimmt natürlich.


    Auch die Vermutung, dass der TE sich im Wissen dessen, was nun evident ist, für eine andere Lösung entschieden hätte, ändert daran absolut nichts. Tut mir leid, das ist ein Scheinargument. Dem TE ist eher mit Ehrlichkeit gedient. Und vermutlich mit einem Anwalt, aber auch der wird ihm solche Dinge sagen, die er zunächst nicht hören will.


    Es gibt sicherliche noch Aspekte, die wir nicht beleuchtet haben. Der Rat mit dem Anwalt wurde dem TE (u.a. von mir) ja schon früher in diesem Thread gegeben.


    Sorry, das finde ich nicht. Außerdem kannst du dir auch gerne einen anderen Orig. Apple-Akku vorstellen, der nicht in dieses MacBook gehört, wenn dir das besser gefällt. Das ist doch shice-egal, es ändert nichts. BMW gewährt Kulanz auf den werksseitigen Motor und nun ist eben ein anderer drin, vielleicht aus einem Unfallwagen. BMW kann darauf unmöglich Kulanz gewähren, kein Hersteller würde das tun.

    Natürlich, du hast vollkommen Recht. Daher ist die Kulanz auch direkt abzulehnen! Selbst wenn es ich hier um den richtigen Akku handelt, der halt mal runtergefallen ist. Die Seriennummer ist ausschlaggebend, das ist ja auch das, worauf sich BMW bezieht.


    Und sie müssen es auch nicht ahnen, wenn der Kunde dies verschweigt. Es wäre schön gewesen, wenn man die Seriennummer früher abgeglichen hätte, aber ich sehe den TE auch in der Pflicht, der Werkstatt etwas vom ersten Motortausch mitzuteilen.

    Der Kunde verschweigt nichts, und ahnen ist die völlig falsche Vorgehensweise, die können einfach nachsehen. So einfach, ein Butterbrot schmieren ist Kunst daneben. Es gehört zur Prüfung eines Kulanzantrages unabdingbar hinzu, und zwar direkt. Das ist eine normale Vorgehensweise, was wir hier lesen, ist mit amateurhaft und lächerlich noch milde umschrieben. Davon abgesehen ist es sozusagen der Worst Case, wenn wir von Kundenbindung reden, schlimmer kann man sich als Unternehmen nicht mehr präsentieren. Da ist die direkte und begründete Ablehnung des Antrages (hatte ich auch schon, hat meiner Bindung zu BMW nicht geschadet) richtiggehend harmlos daneben.


    Wir wissen doch bislang gar nicht, was genau verabredet wurde, wie die Telefonate gelaufen sind, was der TE unterschrieben hat. Wir kennen nur eine Seite, und selbst von der werden wir kurz gehalten. Der TE ist ja kaum in der Lage, die Laufleistung anzugeben. So kann das nichts werden.

    Stimmt wohl, aber er ist nicht der erste, dem wir hier die Würmer aus der Nase ziehen müssen ;)


    Menschlich verständlich mag es sein, aber das hilft ihm kein Stück weiter. ;)

    Doch, so langsam versteht er, was auf ihn zukommt ;)

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Ich sehe, wir werden uns in diesem Thema nicht einig werden. Angesichts der
    Tatsache, dass der TE bislang nicht in der Lage ist, den Sachverhalt nüchtern,
    sachlich und vor allem umfänglich darzulegen, halte ich es jedenfalls für völlig
    verfehlt, die Schuld allein bei BMW zu suchen. Aber natürlich ist das ja viel ein-
    facher.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Hab ich das Richtig verstanden, dass du keine schriftliche Kulanzbestätigung hast, sondern einfach eine ganz normale Rechnung über 2000€ für einen Motortausch und diese auch bezahlt hast?
    Ich habe meine Rechnung gerade nicht zur Hand, aber ich glaube dass mein Steuerkettentausch ähnlich aussah, es hab gar keinen Posten über den großen Batzen (4000€), sondern nur eine Rechnung über Kleinteile und Flüssigkeiten (300€). Bei dir scheint es ja so, als hätte man sich auf einen "Pauschalpreis" geeinigt, 2000€ für einen Motorentausch und die hast du ja bezahlt. Der Anspruch auf die anderen 8000€ müsste ja erstmal zu beweisen sein. Kam der Brief eigentlich von der Werkstatt oder von BMW direkt? Wenn er von der Werkstatt kommt kann es ja sein, dass die vielleicht was falsch gemacht haben und dann von BMW die Rechnung bzw. keine Erstattung bekommen haben und jetzt wollen sie kosten weiterreichen. Immerhin sind 3 Monate eine lange Zeit, da kann ja durchaus schon einige Kommunikation gelaufen sein, bevor man sich für die Rechnung an dich entschieden hat. Alles auf gar keinen Fall den Mut hier im Forum nehmen lassen, sondern ab zum Anwalt!

  • Angesichts der
    Tatsache, dass der TE bislang nicht in der Lage ist, den Sachverhalt nüchtern,
    sachlich und vor allem umfänglich darzulegen, halte ich es jedenfalls für völlig
    verfehlt, die Schuld allein bei BMW zu suchen.


    Ich habe mir die ganzen Seiten jetzt einmal durchgelesen, weil ich das Thema interessant fand, aber das trifft es ziemlich genau auf den Kopf. Klar ist der TE nun sauer und schildert die Sachlage mehr oder weniger (sagen wir, eher weniger) aus seiner Sicht. Aber da gibt es doch ein paar Ungereimtheiten, die auftauchen und zu deren Klärung der TE nicht gerade beiträgt. Mir kam sofort die Frage in den Kopf: Warum wurde das Fzg. von einem Fähnchenhändler "Händler zu Händler" gekauft und damit auf Gewährleistung und sonstige Ansprüche verzichtet?? Wer war denn der kaufende Händler? Was stand im Kaufvertrag, wenn es überhaupt einen gibt "Händler zu Händler"?


    Ich glaube jedenfalls nicht pauschal, dass sich BMW ein solches Vorgehen erlauben würde, wenn nicht wirklich was an der Sache dran wäre. Wenn ich dran denke, was alles bei meinem Golf seitens VW damals bei der Kulanzanfrage nachgeforscht wurde bzw. sollte... ich bin skeptisch, dass BMW nicht auch alles vorher genau geprüft haben möchte. ich habe die Rechnung bei meinem jetzigen BMW und der Kulanz bezüglich Steuerkette nicht da oder im Kopf, aber ich meine auch, dass alles entsprechend ausgewiesen worden wäre. Bei sowas nur eine mündliche Kulanzzusage zu machen... würde das BMW machen?


    Mir kommt das teils komisch vor und dass sich der TE nicht gerade regelmässig hier beteiligt (und wenn spart er mit Infos), macht den Eindruck nicht besser. Obwohl ich ihn in seinem Unmut schon verstehen kann, wenn einem auf einmal eine solche Rechnung ins Haus flattert. :(


    Aber auch von mir die empfehlung zu einem Anwalt zu gehen. Von hier aus kann niemand helfen.

  • Ich glaube die einzige richtige Lösung wird wohl der Weg zum Anwalt sein.


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