H7 LED mit E-Prüfzeichen! Update: Sind Verboten.

  • Hallo liebe Forengemeinde :D


    Bin heute auf etwas Interessantes gestoßen, und zwar H7 LED Birnen für Halogenscheinwerfer mit ECE Prüfzeichen. Nachtrag: Sind doch Verboten!


    Klickst du hier: http://www.led-kit.eu/index.php/produkte/led-pkw-lkw


    Allerdings bin ich da etwas misstrauisch und wollte mal eure Meinung dazu hören. Zwar ist ein ECE Prüfzeichen in ganz Europa gültig, aber LED Birnen (nachrüstsatz für Halogenscheinwerfer) sind in Deutschland verboten. -> Gesetzeslücke?


    Zitate:

    Zitat

    E1 bis E27 ! Es gibt alles, und wird von jedem ECE Mitgliedsstaat anerkannt. Warum soll man teuer in Deutschland prüfen lassen ? Fast jeder Seitenblinker, Klarglasrückleuchten, Auspuffanlagen etc, sind E4 oder E11 oder E13, kaum Bauteile welche eine E1 Nummer tragen, einfach zu teuer hier in BRD !

    Außerdem:


    Zitat

    Liebe Fans ! Aufgrund zahlreicher Anfragen, auch zum Thema Zulassung teilen wir folgendes offiziell mit :


    - Die Systeme sind als gesamtes System ( nicht nur einzelne Teile wie bei Nachrüstxenon ) mit einem E13 Prüfzeichen versehen, zudem liegt uns das Zertifikat vor, welches ganz klar alle Fassungstypen in der Zulasssungsliste aufführt und besagt das die Zulassung für die Kits als : CAR LED HEADLIGHT erteilt worden ist. Ein Bauteil welches ein E Prüfzeichen trägt, egal ob E1, E13 oder E27 wird von allen ECE Mitgliedsstaaten anerkannt . Schaut mal auf eure Sportspiegel, Anbauschweller, Tuningrückleuchten , Seitenblinker, oder andere Anbauteile die Ihr euch gekauft habt und ein E Prüfzeichen aufweisen. Wir sind uns sicher das keiner der Verkäufer.zb. von Tuning Rückleuchten oder Scheinwerfern, Seitenblinkern, Spiegeln, etc. pp. ein Zertifikat für euch bereithält, euch dazu gegeben hat und auch keiner von euch je danach gefragt, denn dies gilt für euch alle als " Jo , alles klar, eintragungsfrei, wir dürfen das fahren ". Bitte warum wird dann unser LED System so misstrauisch betrachtet ?!


    Was ich auch noch Interessant finde:


    Das Zertifikat


    Grundlage für das ECE Prüfzeichen falls euch die Rennleitung aufhält (Klick) .pdf



    Mein Grundgedanke:


    Ich habe mir neue Scheinwerfer für meinen e90 Gekauft (siehe Anhang). Ich wollte das Abblendlicht umbedingt als Xenon Look haben (Schaut schöner aus) - Hier bin ich auf die Idee gekommen nach LED's mit TÜV zu suchen, und hab sie auch gefunden :) Haben das schöne Xenon-Weiß, Mehr Lichtausbeute, Stromsparender -> und DEUTLICH günstiger!


    Sollte dies wirklich stimmen, dürfte ich quasi die H7 Leuchten in meinem Scheinwerfer verbauen und solang ich die die zwei PDF's dabei habe -> :fk:


    Was meint ihr dazu?


    Solltet ihr Rechtschreibfehler finden - Freut euch! Hab beim verfassen nicht darauf geachtet :thumbsup:

  • Kann mir nicht vorstellen das die lichtausbeute besser als xenon oder sogar Halogen ist !


    interessant auf jedenfall.. Aber nicht umsonst zahlt man bei BMW zb 2000€ für LED scheinwerfer ^^

  • Klingt interessant, aber wie das jetzt gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht, denn wie du bereits gesagt hast sind LED-Leuchten in D verboten, andererseits sind sie aber auch danke E-Kennzeichnung legal :2:
    Und der Preis ist auch ziemlich heftig für gerade einmal 2 leuchten :D

  • Heller als Xenon vielleicht nicht, aber als Halogen ganz Sicher! Die dinger haben 25 Watt, wenn du da direkt reinschaust brennen die dir ein Teil der Netzhaut weg :D
    Zum Ausprobieren würde ich die B-Ware von der Seite kaufen, die sind gleich mal 50€ Billiger.
    http://www.led-kit.eu/index.ph…/led-kit-pk-b-ware-detail


    Mir ist auch grad eingefallen das ich ein TÜV-Mensch (Ich nenn die so :D) persöhnlich kenne. Ich frag ihn mal wie er das sieht.

  • Naja,wenn ich mir die LUX V irgendwas angugg...die kosten glaub ich knappe 200€ und sind nur für Standlicht ringe :D

    Und im Vergleich zu Xenon ein Schnäppchen :rolleyes:

  • Also im normalfall ist es trotzdem verboten da ja wie ich es schon oft erwahnt habe der scheinwerfer als ganzes abgenommen wird...
    Heißt bmw lasst einen scheini produzieren dieser muß dann diverse prufungen uberstehen von bruchtests,warmetests,blendung usw usw...
    Dieser test wird quasi mit "auslieferungsteilen" gemacht also so wie er eingebaut wird inkl aller vorgesehen leuchtmittel sei es xenon halogen beim lci led blinker usw...
    Wenn er dann diese test besteht darf man danach im fall der falle nur leuchtmittel der gleichen bauform und leuchtart einbauen...
    Heißt h7 gegen h7 xenon gegen xenon halogen gegen halogen...
    Hat den hintergrund das die lampen sich im normalfall nicht soviel unterscheiden und im toleranz ereich liegen das dem scheini (schmelzen oder so) und dem gegenverkerhr (blendung nix passiert)...
    Die blendung tritt meistens bei nachrust xenonkits auf und das schmelzen meist bei halogen ohne zulassung oder zu hoher wattzahl...
    Heißt ich darf keine led in halogenfassungen stecken...


    Und lasst euch von diesem prufzeichen nicht beirren das heißt ja nur das die led gepruft ist aber nicht in kombination mit einem oder gar eurem scheinwerfer...


    So ist es mir bekannt...

    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...

  • Du hast recht, allerdings kenn ich es anders:


    Der Scheinwerfer darf nur mit dafür mit hervorgesehenen Leuchtmitteln verwendet werden. Für mich heißt das: In einen H7 Abblendscheinwerfer kommen auch H7 leuchten rein. Es wird soweit ich weiß nirgends geschrieben das in ein Halogenscheinwerfer auch Halogenleuchten müssen.


    Da die leuchten auch extra für die H7 Fassung gemacht werden UND ein E-Prüfzeichen besitzen finde ich das ist eine Gesetzeslücke..


    Ich such mal im schönen Gesetzesbuch nach wie es genau drin steht.


    Edit: Wer mitsuchen möchte: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

  • Wenn man sich mit so nen Fuck nicht die Scheinwerfer versaut weil die auf Dauer zu heiß werden


    Besser als Xenon? Wenn nicht Original ab Werk dann zum nachrüsten niemals besser als originales Xenon

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Lest mal ganz unten auf der seite "Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise auf unserer Webseite. Das Produkt weist ein E13 Prüfzeichen mit Zertifikat auf, somit erfolgte eine gültige Zulassung im Bereich der EMV. Dieses Produkt dient zur Verwendung im Motorsportbereich, Export in Drittländer ausserhalb der BRD, nicht zur Verwendung im Bereich der Stvzo. Deutschland"



    heißt, dass das e-zeichen nur aussagt, dass das ding elektromagnetisch sicher ist... keine zulassung für eure autos!!! Bei halogen muss halogen rein..


    Weiter oben rechts unter rechtlicher hinweis "Es liegt einiges vor was eine Zulassung der Systeme wiederspiegeln kann , jedoch können wir aus rechtlicher Hinsicht keine Garantie der Zulassung in eurem Fahrzeug übernehmen. Sprich, wenn euer TÜV Prüfer bei der HU "nein" sagt, liegt es in seinem Ermessen, auch wenn wie nachgewiesen, eine E13 EMV Zulassung für die Sets bereits besteht, was jedoch keine Zulassung in einem speziellen Scheinwerfer wiedergibt, da es noch keine speziell typgeprüften Scheinwerfer für LED Licht gibt ( wie z.b. bei Xenon oder Halogen )Wir wollen nur keine Klagen von euch bekommen und auf Zulassungen verklagt werden, oder von Mitbewerbern abgemahnt werden, daher müssen wir die rechtlichen Seiten immer im Auge behalten.
    Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichende Informationen unter www.tune-it-safe.de.
    Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@carled24.de zur Verfügung.
    Wir bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun. Somit sind die Systeme ausschliesslich für die Verwendung ausserhalb des Bereiches der StvZo., zu Motorsportzwecken, Showzwecken, privaten Verwendung auf geschlossenen Veranstaltungen ausserhalb der Stvo ( FZV), den Export in Drittländer o.ä. bestimmt . Ob und in ggf. welchem Umfang z.b. eine Einzelabnahme möglich ist, entzieht sich unserer Kenntniss, daher verkaufen wir alle Produkte auf dieser Webseite ohne Zusicherung der Zulassungsfähigkeit. Es empfiehlt sich vor dem Einbau Kontakt zu Ihrer nächsten Prüfstelle aufzunehmen ob und ggf. in welchem Umfang das System verbaut werden darf, vielleicht auf dem Wege der Einzelabnahme, oder unter bestimmten Vorraussetzungen.
    Grundsätzlich bieten wir Ihnen somit die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der Betrieb mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug wenn dieses nicht der STVZO. entspricht"
    Sehr seriös das Ganze ;)

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