Hallo Zusammen,
Ich habe viel im Forum über Rad/Reifen-Kombinationen in Verbindung mit Spurplatten gelesen.
Viele schreiben das Ihre Spurplatten von H&R eine ABE haben, mit der keine Vorführung beim TÜV/Dekra notwendig waren.
Des weiteren schreiben viele das keine Arbeiten an den Rad-Kästen speziell an der HA notwendig waren.
Wenn ich jedoch die ABE-Unterlagen von H&R angucke, dann ist dies nur bei den 5mm Spurplatten pro Rad gegeben. Sowohl Eintragungsfrei, als auch Modifikationsfrei an der HA.
Wenn ich in der ABE weiter gucke dann schreibt mir die ABE aber vor, bei 10mm Spurplatten pro Rad, das ich mein Fahrzeug vorführen muss und arbeiten an der HA (bzw. Radkästen) notwendig sind.
Jetzt kommt die spezielle Frage, die zum Titel des Threads passt:
Hat mein E91 LCI X-Drive andere Maße als ein nicht X-Drive E91 LCI, was Arbeiten an den Radkästen notwendig macht?
Muss ich an der HA Änderungen machen, wenn ich die 10mm Spurplatten pro Rad nehmen will?
Konkret geht es um die Rad-Reifen-Kombination:
M194 Felgen
225/45 R17 - 8J x 17"
255/40 R17 - 8,5J x 17"
Kann mir da jemand eine aufklärende Antwort geben?
Gruß
Philipp