Hallo,
kann mir jemand erklären wie man das Emblem am Lenkrad ab bekommt?
Habe für vorne und hinten schwarze Carbonembleme gekauft und habe das für`s
Lenkrad dabei bekommen.
MfG b.k.
Hallo,
kann mir jemand erklären wie man das Emblem am Lenkrad ab bekommt?
Habe für vorne und hinten schwarze Carbonembleme gekauft und habe das für`s
Lenkrad dabei bekommen.
MfG b.k.
Würde mich auch mal Interessieren, will das bei mir auch alles gegen welche aus Carbon tauschen.
Gruß
Michael
Ich habe es einfach auf das vorhandene geklebt und es ist nicht zu sehen, daß sich darunter das original Emblem befindet, da dieses etwas vertieft angebracht ist.
Genau, habe ich bei mir auch nur darüber geklebt. Das Originale Emblem kriegt man nicht raus, da es im Pralltopf "verhakt" ist.
Hallo,ich hoffe Ihr habt Recht.
Vielen Dank.
Gruß b.k.
ZitatOriginal von nm335
Ich habe es einfach auf das vorhandene geklebt und es ist nicht zu sehen, daß sich darunter das original Emblem befindet, da dieses etwas vertieft angebracht ist.
Ist das zulässig? Pralltopf ist doch der "Deckel" vom Lenkrad unter dem sich der Airbag befindet. Deshalb macht es auch Sinn, dass man das Original nicht so einfach entfernen kann.
Durch dieses dünne Emblem auf dem Original ändert sich überhaupt nichts und die Funktion des Airbags wird dadurch nicht beeinträchtigt, auch stellt es keine erhöhte Verletzungsgefahr dar.
Man entfernt es ja auch nicht, man klebt das Carbon-Emblem auf das vorhandene drauf. Das Originale bekommt man nämlich nicht ohne den Pralltopf zu beschädigen ab, deshalb aufkleben. Fällt gar nicht auf.
ZitatOriginal von nm335
Durch dieses dünne Emblem auf dem Original ändert sich überhaupt nichts und die Funktion des Airbags wird dadurch nicht beeinträchtigt, auch stellt es keine erhöhte Verletzungsgefahr dar.
Ich bin kein Tüv-prüfer und habe auch noch nie ein Fahrzeug "verbastelt" und deshalb der Einwand ob es zulässig ist. Schließlich haben wir in D unendliche Vorschriften für alles.
ZitatOriginal von meister-eder
[quote]Original von nm335
Ich bin kein Tüv-prüfer und habe auch noch nie ein Fahrzeug "verbastelt" und deshalb der Einwand ob es zulässig ist. Schließlich haben wir in D unendliche Vorschriften für alles.
Was heißt den verbastelt?
Mit noch freundlichen Grüßen b.k.