Was muss von der Versicherung wirklich bezahlt werden?

  • Dass ich nur den Nettowert ausbezahlt bekomme habe ich gewusst. Die Frage ist halt von welchem Wert (BMW KV oder DEKRA Gutachten).
    Ich denke mal, dass sich die beiden Werte auch nicht so sehr unterscheiden würden, wenn die BMW NL wirklich nur die notwendigen Reparaturen angesetzt hätte und nicht den 1,6 fachen Arbeitslohn verlangen würde.


    Naja, ich werde ja sehen was der Rechtsbeistand dazu sagt... nur das ganze zieht sich jetzt schon seit gut 4 Wochen hin... so langsam hätte ich auch ganz gerne wieder nen funktionierenden Aussenspiegel!


    Grüße


    Stefan

  • Entweder lässt du deinen Wagen in einem Betrieb reparieren und die Rechnung wird bezahlt oder eben du bekommst den Nettobetrag ausbezahlt und machst mit deinem Schaden was du willst bzw. auch mit dem Geld.



    :dito::dito::dito::dito::dito::dito:

  • Grundsätzlich würde ich immer nach Kostenvoranschlag abrechnen das von BMW kommt . Gutachten könnte weniger rauskommen.


    Aber ob du das dann bei BMW oder anderweitig reparieren lassen möchstest das ist jedem selbst überlassen. Schon aus dem Grund wegen Mängel,Gewährleistung etc würde ich es immer bei BMW machen lassen.

  • also in der Regel will die Verischerung ab einem Wert von 2000 € ein Gutachten und kein Kostenvoranschlag.


    Wie ist es dazu gekommen das du zu Dekra bist? Du hättest dir selbst nen GUtachter nehmen sollen den die Versicherung auch bezahlen hätte müssen jetzt haben sie natürlich schon die Dekra bezahlt ;)

  • Habe gar nicht gewusst, dass man es sich das aussuchen kann, ob man nach KV oder Gutachter abrechnet.
    Den DEKRA Gutachter habe nicht ich, sondern die Versicherung vorbeigeschickt.


    Grüße
    Stefan

  • Habe gar nicht gewusst, dass man es sich das aussuchen kann, ob man nach KV oder Gutachter abrechnet.
    Den DEKRA Gutachter habe nicht ich, sondern die Versicherung vorbeigeschickt.


    Grüße
    Stefan

    das brauchst du auch nicht zu wissen weil es falsch ist ;) du kannst der Versicherung kein 5000€ KV vorlegen und sagen rechnet danach ab. Die versicherung kann entscheiden ob Sie ein Gutachten will welches Sie dann auch bezahlen kann oder ob sie nach dem Kostenvoranschlag abrechnet. Wenn du aber auf ein Gutachten bestehst muss die Versicehrung es aber auch zahlen...


    Ja die Versicherung wird ja kaum ohne dein Wissen ein Gutachter beauftragt haben der dann aufeinmal vor deiner Tür Stand.
    Du wirst ihm ja auch dein Fharzeug bereitgestellt haben und für mich ist da bereits der entscheidene Fehler gemacht worden. Jetzt würde ich mich vom RA beraten lassen bzw einfach mal die Positionen im Gutachten vergleichen mit denen im KV

  • du hast es treffender formuliert :D


    ich würde wie gesagt die positionen vergleichen und mich vielleicht an die Dekra wenden das die nen paar Sachen übersehen haben ;) und das neuschreiben ^^also höher

  • Naja, beauftragt und vorbeigeschickt hat ihn die Versicherung! Aber natürlich haben die gefragt wann und wo es mir passt.


    Ich möchte aber noch einmal betonen, dass ich an und für sich das Gutachten auch gerechtfertig halte (im Gegensatz zum KV der NL). Dinge, die nicht kaput sind braucht man nicht zu tauschen. Lediglich die Stundensätze differieren halt wild! (Ich habe aber dem Gutachter auch das Serviceheft gezeigt mit allen Einträgen von BMW). Klar ist das jetzt etwas blöd wenn man (ich) damit nen kleinen Reibach hätte machen können. Allerdings glaube ich halt auch nicht, dass eine BMW-Werkstatt mit den veranschlagten 1900 EUR (brutto) hinkommt - meine NL macht mir dafür vielleicht gerade mal die Tür auf!


    Grüße


    Stefan