BMW Performance Bremsanlage oder der BREMBO 6-Kolben Anker muss her......1530? VA+HA inkl. Versand - BESTELLENDE

  • Hab jetzt mal schnell rechtlich was rausgefunden:


    Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern undUnternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).
    Keine Anwendung fand das Gesetz gemäß § 1 Abs. 3 FernAbsG auf Verträge
    <ul);" color: rgb(0, 0, 0); font-family: sans-serif; background-color: rgb(255, 255, 255); ">[*]über Fernunterricht,[*]über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden,[*]über Finanzgeschäfte,[*]über Grundstücksgeschäfte,[*]über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die von Unternehmern im Rahmen regelmäßiger Fahrten geliefert wurden (Beispiele: Milchmann,Pizzaservice),[*]über die für einen Zeitpunkt bestimmte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung,[*]über die Benutzung von öffentlichen Fernsprechernsowie auf Verträge, die per Warenautomat geschlossen wurden.





    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
    Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.
    Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen
    <ul);" color: rgb(0, 0, 0); font-family: sans-serif; background-color: rgb(255, 255, 255); ">[*]zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,[*]zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,[*]zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,[*]zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder[*]die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden.[*]zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)Das Widerrufsrecht konnte gemäß § 3 Abs. 3 FernAbsG durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht (§ 361b BGB a. F.) ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) war nicht abdingbar, es konnte also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.





    Also müssen die zurücknehmen... :meinung:

  • So, ich habe ihn wohl soweit, dass er unsere Anlagen zurücknimmt. Zumindest noch, gerstern meinte er auch, die Anlage sei wirklich die falsche und heute hieß es wieder nein, die passt...

  • wow das sind ja gute nachrichten. habe den typen vor ner halben stunde angerufen. er meinte er ruft mich in 10 min zurück da er einen Kunden da hat. so langsam wird es peinlich


    nächste frage wer zahlt den rückversand?

    -= Wer langsamer Fährt, wird länger Gesehen=-

  • Darf ich mal fragen warum die Anlage nicht passen soll und Du HA unlackierte Sättel bekommen hast?

  • wow das sind ja gute nachrichten. habe den typen vor ner halben stunde angerufen. er meinte er ruft mich in 10 min zurück da er einen Kunden da hat. so langsam wird es peinlich


    nächste frage wer zahlt den rückversand?


    Ich bezahl hier nix weiter!


    Darf ich mal fragen warum die Anlage nicht passen soll und Du HA unlackierte Sättel bekommen hast?


    Die Anlage ist laut TÜV Gutachten einfach falsch, ergo keine Eintragung, zumal es Unterschiede bei der Handbremse gibt, meiner hat z.B. die Große Handbremse, weil Touring, da soll die Kleine Anlage, was die mit unlackierten Sattel ist mechanisch nicht passen.


    Das mit den Unlackierten Sätteln ist bei der gelieferten Anlage so, warum weiss keiner :fail:

  • die hinteren Sättel sind ganz normale vom 330 ger. keine 2 Kolben pp Sättel

    -= Wer langsamer Fährt, wird länger Gesehen=-

  • Dann habt Ihr Euch scheiß andrehen lassen! HA beim 320D Touring Zweikolben Festsattel lackiert in "Gelb" mit BMW Schriftzug drauf, nur mit den eine Eintragung!
    Fragt mal bei :


    Individual Car Consulting



    Inh. Tim Tschauner
    Sonnenbichlstr.46b
    88149 Nonnenhorn



    Tel. +49 (0)8382-27530-68
    Fax +49 (0)8382-27530-65
    Mobil +49 (0)177-3020302


    nach. Die haben sich auf den Umbau der PP Anlagen spezialisiert!

  • Dann habt Ihr Euch scheiß andrehen lassen! HA beim 320D Touring Zweikolben Festsattel lackiert in "Gelb" mit BMW Schriftzug drauf, nur mit den eine Eintragung!

    so weit sind wir auch schon :cursing:

    -= Wer langsamer Fährt, wird länger Gesehen=-

  • Wo ist denn da das Problem?! Die falschen zurück und die passenden her! Nix mit keine Rücknahme und so einen Kram! Wer sich darüber nen Kopf macht ist selber schuld! Warum kauft Ihr auch bei solchen Typen mit gefährlichem Halbwissen?! War die Anlage etwa 20€ billiger?

  • Er hat mit Abstand den besten Preis gemacht, und das mit der HA-Bremse wussten wir schon vorher, daher habe ich auch extra die Teilenummer richtig mitgegeben und er hat eben von sich aus vom Händler noch mal suchen lassen und der war der Meinung, da muss die kleiner Anlage drauf...
    Ich bestehe auf Rücknahme, die hat er ja auch angeboten, nachdem ich ihm wahrscheinlich zu lange genervt hab, hab ich auch für mich und den John Wayne schon bestätigt, nur er hat noch nciht geantwortet.