A propos Gericht... Mahlzeit Leute!
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Kulanz ist Kulanz und da ist nix zu holen.
Nachbesserung außerhalb der Garantiezeit ist eine andere Sache die gerne von den Herstellern als Kulanz genannt wird.
Wenn ein Produktionsfehler nachzuweisen ist wäre das Nachbesserung und diese würde ich über einen Anwalt versuchen zu erwirken.
ich sehe das einbischen anders. wenn mein fehrseher nach 3 jahren kaputt geht, dann bekomme ich zu 100% keinen ersatz oder eine kostenlose reparatur. da kennen die hersteller nichts
wenn ich das hier immer so lese, dann ist BMW ganz schön kulant bei vielen schäden
für eine klage gegen bmw braucht man aber mehr wie eine blöde aussage vom meister die vieleicht nicht stimmt. ob die motoren ein produktionsfehler haben kann nur ein gutachter bestätigen was ich aber nicht glaube.
am besten weiter versuchen einen kulanzantrag zu stellen, sonst hat man einfach pech gehabt
Marcus hat die Begriffe Gewährleistung, Garantie und Kulanz hervorragend abgegrenzt. Eigentlich ist dem nichts mehr hinzu zu fügen. Wer Kulanz einklagen will, soll es meinetwegen tun. Ich kenne allerdings Methoden, mein Geld zu versenken, die mir weit mehr Vergnügen bereiten.
Daher erscheint es mir sinnvoller, mit BMW direkt zu verhandeln. Vielleicht ist mit guten Worten noch etwas erreichbar. Nach einem anwaltlichen Schreiben gehe ich davon aus, dass die Fronten verhärtet sind und nichts mehr zu machen ist.
Bei der Höhe des Schadens und der geringen Laufleistung würde ich mich allerdings unabhängig davon durch einen versierten Anwalt beraten lassen, ob es außer Garantie und Gewährleistung noch weitere Rechtsnormen gibt, aus den sich ein Regressanspruch gegen BMW herleiten ließe. Das wäre mir die 100,- bis 200,- Euro für eine Erstberatung wert, auch wenn es, wie ich befürchte, keine gibt.
Uwe
Naja aber es ist doch eine freiwillige Leistung ... also kann ich Kunde A diese gewähren (z.B. weil er schon 10 Autos gekauft hat) und Kunde B dasselbe Problem nicht gewähren. Ich sehe keinen Rechtsanspruch auf "Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen".
Sehe ich genauso... Hatten mal bei einem 2 Jahre und 3 Monate alten VW einen bauartbedingten Motorschaden. Garantie gerade abgelaufen, Kulanz durch Händler abgelehnt. Habe mich selber direkt an VW gewandt und eine Liste unserer Fahrzeuge der letzten 5 Jahre mitgeschickt, zuerst Prüfung, dann selbstverständlich kriegen sie 100% Kulanz... Ergo mit Freundlichkeit und den richtigen Argumenten erreichste mehr, denn Du bist Bittsteller nicht jemand der etwas ihm zustehendes einfordern kann.
Habe jeden Tag mit solchen Flachzangen zu tun, die sich aus Garantie und Gewährleistung ihre eigene Anspruchswelt zusammenbasteln und trotzdem liegen sie falsch, oft kann ich sogar nachweisen, dass sie den Defekt selbst verursacht haben...
Ich sage nur gefährliches Halbwissen...
... Daher erscheint es mir sinnvoller, mit BMW direkt zu verhandeln. Vielleicht ist mit guten Worten noch etwas erreichbar. ...
und das sicherlich nicht per e-Mail, wie in vorliegendem Fall beabsichtigt.
Auch aus meiner Sicht ist Kulanz, nach Ablauf der Garantie freiwillig und dagegen mit anwaltlicher Hilfe anzugehen ist vergebene Mühe. Ich bezweifele hier auch, dass eine Rechtsschutzversicherung ggfls. Kostenzusage erteilen würde