Guten Morgen zusammen
Ich habe eben einen Thread gelesen da gehts um einen 320d mit Motorschaden nach 48.000km und eine Kulanzanfrage wurde zurückgeweisen (Kompletter Thread).
Auf jedenfall gab es dann folgenden Post und der regte mich zu diesem Thread an:
ZitatAlles anzeigenUi, das ist hart!
Aber ok, wenn es dort eine Meldung seitens BMW für die Service-Partner gab, dann hast du ja zumindest eine Chance für eine Kulanzregelung.
Gehört habe ich davon trotzdem noch nichts.
Trotzdessen, nimm dir einen Anwalt.
Nach meinem Werkstattbesuch in der vergangenen Woche würde ich jeden abgelehnten Kulanzantrag mit einem Anwaltschreiben belohnen.
Die Erfahrungen, die ich bisher mit meiner Montagsgurke gemacht habe, veranlassen mich einfach zu solchen Maßnahmen.
B-ring M-ich W-erkstatt!
Ich möchte erstmal kurz auf Gewährleistung, Garantie & Kulanz eingehen bevor ich das eigentlich Thema besprechen möchte.
Per Gesetz muss jede verkaufte Ware in Deutschland eine 24monatige Gewähleistung haben, allerdings gilt nach 6 Monaten die "Beweislastumkehr". Sprich, sollte ein Problem / Defekt auftreten muss in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen dass der Käufer diesen Defekt verursacht hat, nach diesen 6 Monaten muss allerding der Käufer (im Rahmen seiner Mittel) nachweisen, dass dieser Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
Die meisten Hersteller gehen dazu über und geben i.d.R. eine 24monatige Garantie auf Ihre Ware, so dass bei Defekten bzw. Schäden diese kostenlos behoben werden. Manche Hersteller geben auf Ihre Ware sogar 3, 5, 10 Jahre oder sogar lebenslänglich Garantie. Manche geben aber auch gar keine Garantie, sondern halten sich STRIKT nur die gesetzliche Gewährleistung. Wobei die letzte Gruppe langsam ausstirbt oder zumindestens auf die Beweislastumkehr verzichtet.
Der Autosektor und gerade das Premiumsegment haben aber erkannt, dass eine lange Garantie sehr teuer ist ... den Kunden aber auch nicht nach Ablauf der Garantie im Regen stehen lassen wollen (Ist immerhin ein Premium Auto) und führten daher die Kulanzregelung ein. Sollte ein Wagen nach Ablauf der Garantie einen Schaden haben wird geschaut wie der Wagen die letzten Jahre "gepflegt" wurde und dann wird entschieden. Wer seinen Wagen also beim Hersteller kauft und danach alle Arbeiten in einer freien Werstatt durchführen lässt, wird keine Chance auf Kulanz haben, da der Hersteller nicht weiss wann und wie der Wagen zum Service war und dieser nach den Vorgaben durchgeführt wurde.
Nun zurück zum Anstoß des Threads:
Kulanz ist eine freiwillige Leistung seitens BMW auf die man kein Anrecht hat bzw. nicht darauf bestehen kann. Und dann einen Anwalt einzuschalten? Das würde ich einordnen unter "verkehrte Welt" und ich denke BMW wird da nen netten Vermerk bei dem entsprechenden Kunden machen für spätere Anfragen. Wenn ich eine Kulanzanfrage stelle und diese wird abgelehnt, dann muss ich damit leben und kann vielleicht nochmal versuchen ein wenig zu "verhandeln". Aber kann ich denn bei einer freiwilligen Leistung nen Anwalt einschalten?
Bei meinem E46 320td hatte ich einen Turbolader Schaden bei ~160.000km und mein Wagen war aus dem Baujahr, wo es durch geänderte Teile im Bereich des Laders einige Turboschäden gab. Ich lies den Händler die Anfrage stellen mit Hinweis auf diesen Umstand und bekam eine Absage. Daraufhin setzte ich mich zwecks "Nachverhandlung" mit BMW in Verbindung und bekam dann auch die nette Auskunft, dass mein Antrag nicht genemigt werden konnte, da der Wagen nach Ablauf der Garantie nur sehr sporadisch beim Händler war (was ich beim Kauf wusste, spiegelte sich aber auch im Preis wieder und ich brauchte schnell einen Diesel) und schon sehr viel gelaufen hatte. Man wollte mir dann aber doch noch gerne helfen und ich bekam doch 20% auf die Teile. Dieses Angebot habe ich aber freundlich abgelehnt und gesagt ich würde das Problem anders lösen bzw. in einer freien Werkstatt machen lassen (was mir mehr als die 20% gespart hatte). Mir wäre aber nie in den Sinn gekommen einen Anwalt zu nehmen und zu sagen "das ist nen Produktionsfehler gewesen und ich verlange eine 100%ige Übernahme der Kosten.
Wie seht Ihr das? Bin ich der falschen Meinung? Würdet oder habt Ihr auch den Anwalt eingeschaltet nachdem die Kulanzleistung zurückgewiesen wurde oder eurer Meinung nach zu klein war?
P.S.: Dieser Thread ist bewusst nicht in der Plauderecke, da ich gerne einen ordentlichen Dialog führen würde ohne Off Topic im Thread. Diesen werde ich löschen!